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Preisanpassung Erdgas: Zum 1. Januar 2024 passen wir Ihre Preise auf das aktuelle Marktniveau an und senken die Preise für den Großteil unserer Kundinnen und Kunden.

Die Hochphase der Energiekrise ist vorbei und die Börsenpreise sind deutlich gesunken. Dies ist auf eine reduzierte Nachfrage aufgrund milder Temperaturen, Energiesparmaßnahmen und gut gefüllte Gasspeicher zurückzuführen. Dennoch sind die Beschaffungspreise nach wie vor auf einem höheren Niveau als vor der Energiekrise. Die Preise in der Grundversorgung und in vielen Laufzeitprodukten passen wir auf das aktuelle Marktniveau an. Sollten Ihre Preise angepasst werden, informieren wir Sie schriftlich über Ihre Preissenkung oder -erhöhung.

Aktuell diskutiert die Politik über unterschiedliche Maßnahmen, die Ihren Energiepreis betreffen. Die Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent auf Ihren Erdgaspreis wird voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2024 wirksam. Die Preisbremsen werden voraussichtlich bis zum 31. März 2024 verlängert und der CO2 Preis steigt voraussichtlich stärker als ursprünglich geplant. Auf dieser Seite halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Aufgrund der Unsicherheit dieser Maßnahmen haben sich sowohl die Anzahl als auch die Komplexität der Kundenanfragen erhöht. Dies wirkt sich auf die Erreichbarkeit und Bearbeitungsdauer aus.

Was bedeutet das?

Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, kann es zu langen Wartezeiten kommen. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.

Sie möchten nicht so lange warten?
Viele Anliegen können Sie online im Kundenportal erledigen, zum Beispiel die Hinterlegung Ihres aktuellen Zählerstands.

Die häufigsten Fragen zur Anpassung der Erdgaspreise:

Warum passt badenova die Erdgaspreise an?

Unsere benötigten Energiemengen beschaffen wir langfristig und vorausschauend. Das führt dazu, dass kurzfristige Preisveränderungen an den Beschaffungsmärkten erst verzögert und gedämpft bei unseren Kundinnen und Kunden ankommen. Vor allem in Phasen mit steigenden Börsenpreisen bietet diese Beschaffungsstrategie mehr Sicherheit.

Die Beschaffungspreise für Energie sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dies wirkt sich positiv auf unsere Beschaffungskosten für 2024 und die Folgejahre aus. Dennoch sind die Preise an den Energiebörsen nach wie vor höher als vor der Energiekrise. Die Preise in der Grundversorgung und in vielen Laufzeitprodukten passen wir auf das aktuelle Marktniveau an.

Welche Faktoren beeinflussen die Börsenpreise?

Die Börsenpreise werden von Angebot und Nachfrage bestimmt.

Auf der Nachfrage-Seite spielen vor allem die aktuelle globale Wirtschaftsentwicklung sowie die Erwartung hinsichtlich der weiteren Entwicklung eine wichtige Rolle. Wenn beispielsweise bei wichtigen Märkten wie USA oder China eine positive Wirtschaftsentwicklung prognostiziert wird, geht damit die Erwartung eines höheren Energiekonsums einher. Bei gleichbleibendem Energieangebot führt dies zu einem Anstieg der Börsenpreise. Droht hingegen eine Rezession, führt das in der Regel zu sinkenden Börsenpreisen.

Zudem haben auch Temperaturen einen erheblichen Einfluss auf den Energiekonsum. Ist es sehr kalt, wird mehr Energie für die Erzeugung von Wärme benötigt.

Die Angebotsseite ist abhängig von der Energieproduktion. Bei zunehmender Produktion durch erneuerbaren Energien wie Wind, Wasser und Sonne hängt das Energieangebot vom Wetter und der Anzahl der Produktionsanlagen ab. Durch die hohen Preise stieg der Anreiz neue Produktionsanlagen, auch zur Produktion fossiler Energien, zu bauen. Sinken die Preise kann dies dazu führen, dass Produktionsanlagen unwirtschaftlich und deswegen stillgelegt werden.

Weitere relevante Einflussfaktoren sind unter anderem Wartungsarbeiten an Produktionsanlagen, Streiks und politische Entscheidungen (Abschaltung Atomkraftwerke in Deutschland, Förderbegrenzung OPEC).

Während der Energiekrise konnte man gut beobachten, wie das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage funktionierte. Zunächst begrenzte Russland die Gaslieferung bevor diese komplett eingestellt wurden. Dadurch stiegen die Gaspreise und da Gas auch zur Stromproduktion eingesetzt wurde, stiegen auch die Strompreise. In der Folge verlagerte sich ein Teil der Nachfrage auf andere fossile Energieträger wie beispielsweise Kohle und Holz wodurch deren Preis ebenfalls stieg. Dies heizte die Inflation an und die Notenbanken waren gezwungen den Leitzins zu erhöhen. Höhere Zinsen wiederum begrenzen das wirtschaftliche Wachstum und damit die Nachfrage. Gleichzeitig reduzierten Energieeinsparungen durch Industrie und Haushalte sowie ein milder Winter ebenfalls die Energienachfrage. In der Folge gingen die Energiepreise an den Börsen zurück.

In diesem Beispiel sind nur ein paar Faktoren aufgeführt, die Angebot und Nachfrage und damit letztlich den Börsenpreis beeinflussen. Um das Preisrisiko zu reduzieren, welches mit unvorhersehbaren einzelnen Ereignissen wie beispielsweise Extremwetter, Pandemie und Krieg einhergeht, hat sich die badenova für eine überwiegend langfristige Beschaffungsstrategie und damit mehr Sicherheit entschieden.

Werden die Preise in allen Tarifen angepasst?

Die Preise werden sowohl in der Grundversorgung (Tarif Erdgas PUR) als auch in vielen Laufzeitprodukten (z.B. Erdgas12 oder Erdgas24) angepasst. Produkte innerhalb der Erstlaufzeit und Produkte mit gültiger Preisgarantie werden nicht angepasst.

Wenn Sie von einer Preisanpassung betroffen sind, werden wir Sie in den kommenden Wochen schriftlich darüber informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bis dahin keine Auskünfte geben können.

Dürfen Preise angepasst werden, wenn ich eine Preisgarantie habe?

Produkte mit gültiger Preisgarantie werden nicht angepasst. Wie lange Ihre Preisgarantie gilt, finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung.

Wenn Sie ein Tarif ohne Preisgarantie haben und sich in der Erstlaufzeit befinden, passen wir Ihre Preise nicht an. Bei der Anpassung der Preise informieren wir Sie schriftlich.

Gut zu wissen: Die Preisgarantie beinhaltet den Teil des Arbeits- und Grundpreises, der sich aus Energie- und Vertriebskosten, Netzentgelten und Konzessionsabgaben zusammensetzt. Von der Preisgarantie nicht abgedeckt sind die durch badenova unbeeinflussbaren Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei einem vom regulären Lieferbeginn abweichenden späteren Beginn der Belieferung – der von Seiten des Kunden zu verantworten ist – verkürzt sich die Preisgarantie entsprechend.

Habe ich auf die neuen Preise eine Preisgarantie?

Unser Ziel ist es, Ihre neuen Preise möglichst stabil zu halten. Aus diesem Grund verfolgen wir eine langfristige Beschaffungsstrategie um kurzfristige Preissprünge an den Beschaffungsmärkten abzumildern und im besten Fall sogar aufzufangen. Dennoch haben die neuen Preise keine Preisgarantie.

Wie erkenne ich, ob ich noch eine Preisgarantie bei badenova habe?

Wie lange Ihre Preisgarantie gilt, finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Gut zu wissen: Durch die Preisanpassung oder eine Vertragsverlängerung entsteht keine neue Preisgarantie. Kundinnen und Kunden mit einer gültigen Preisgarantie sind von der Preisanpassung ausgeschlossen.

Sollte Ihre Belieferung nicht zeitnah nach Abschluss Ihres Vertrags bei badenova erfolgt sein (z.B. weil Sie noch Vertragsbindung hatten), verkürzt sich Ihre Preisgarantie entsprechend um jeden Monat, den Sie später zu uns in Belieferung gekommen sind. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Häufigen Fragen.

Wird mein Abschlag automatisch angepasst?

Wir passen Ihren Abschlag gerne automatisch an und informieren Sie schriftlich über Ihren neuen Abschlag ab dem 1. Januar 2024. Sofern wir Ihren Abschlag nicht automatisch anpassen können, empfehlen wir Ihnen, die Abschlagsänderung bequem und einfach online vorzunehmen. Sollte die Abschlagsanpassung online nicht möglich sein, könnte die bevorstehende Jahresverbrauchsabrechnung der Grund hierfür sein. In diesem Fall werden Ihre neuen Preise automatisch in Ihrem neuen Abschlagsplan berücksichtigt.

Muss ich meinen Zählerstand zur Preisanpassung melden?

Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Wenn Sie einen abgelesenen Zählerstand hinterlegen wollen, können Sie dies gerne im Kundenportal vornehmen. Wenn Sie uns telefonisch erreichen möchten, halten Sie bitte Ihre Vertragskontonummer, Ihre Zählernummer und Ihren aktuellen Zählerstand bereit.

Warum weicht der im Schreiben genannte Verbrauch von meinem letzten Jahresverbrauch ab?

Damit wir Ihre Kosten auf ein Jahr bestmöglich für Sie kalkulieren können, rechnen wir Ihren letzten abgerechneten Verbrauch auf exakt 365 Tage hoch. So kann es zu Abweichungen zum abgerechneten Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung kommen. Das passiert insbesondere, wenn Ihr letzter Abrechnungszeitraum aufgrund eines Einzugs oder Wechsels zu badenova kürzer als zwölf Monate war.

Verändert sich die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2024?

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Energiekrise die Senkung des Mehrwersteuersatzes von 19 auf 7 Prozent beschlossen. Diese sollte für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. März 2024 gelten. Am 11. Oktober hat das Bundeskabinett verabschiedet, dass die Mehrwertsteuer bereits zum 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent steigen soll. Die Zustimmung des Bundestages steht zum aktuellen Zeitpunkt (28. Oktober 2023) noch aus. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Erhalte ich trotz der Preisanpassung meine Entlastung durch die Preisbremse?

Nach der Preisanpassung (egal ob Senkung oder Erhöhung) liegen alle Preise unterhalb der Preisbremse. Sollten Sie bisher eine Entlastung durch die Preisbremse erhalten haben, entfällt diese ab 1. Januar 2024. Weitere Informationen zur Gaspreisbremse haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Hat die CO2 Steuer Einfluss auf meinen Erdgaspreis?

Zum 1. Januar 2024 erhöht sich der CO2-Preis von 30 Euro auf 35 Euro je Tonne CO2. Jedoch diskutiert aktuell die Politik darüber, ob der CO2 Preis stärker steigt als geplant. Weitere Informationen zur CO2-Steuer haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Welche Alternativprodukte habe ich aktuell bei badenova?

Alle aktuell verfügbaren Produkte finden Sie in unserer Tarifübersicht oder im Kundenportal.

Welche Voraussetzung muss für die Wirksamkeit der Preisanpassung erfüllt sein?

Bei Preisanpassungen in der Grundversorgung müssen die zukünftigen Preise sechs Wochen vor Wirksamwerden in der Presse veröffentlicht werden. Die Pflichtanzeige (PDF 58,6 kB) für unsere Preisanpassung ist am 28. Oktober 2023 in den Medien erschienen.

Die briefliche Mitteilung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der neuen Preise.

Habe ich aufgrund der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht?

Aufgrund der Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kann durch die gesetzlichen Fristen ein Lieferantenwechsel circa zehn Werktage dauern. Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 13. Dezember 2023 kündigen oder den Wechsel beauftragen, beginnt Ihr Vertrag bei Ihrem neuen Anbieter möglicherweise erst nach dem 1. Januar 2024.

Ich nutze kein Erdgas mehr und möchte meinen Vertrag beenden. Was muss ich tun?

Das Beenden eines Vertrags ist erst dann möglich, wenn der Erdgaszähler bei Ihnen demontiert und an den örtlichen Netzbetreiber zurückgegeben wurde. Solange sich der Erdgaszähler in Ihrem Besitz befindet, ist dieser Grundgebührpflichtig und Ihr Vertrag kann nicht beendet werden. Das Beenden des Vertrags aufgrund einer Stilllegung ist erst mit einem Ausbau des Zählers möglich.

Wenn Sie kein Erdgas mehr nutzen möchten, bitten wir Sie, einen Zählerausbau durch einen Installateur oder direkt bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber zu veranlassen. Ihr Netzbetreiber informiert uns anschließend automatisch über den Zählerausbau. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Ihr Vertrag mit badenova wird dann automatisch zum Ausbaudatum mit dem Endzählerstand beendet.

Energiespartipps

Wie kann ich Gas einsparen?

Als moderner Energie- und Umweltdienstleister unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihren Energieverbrauch zu senken, Kosten zu minimieren und CO2-Emissionen einzusparen.

  • Bestehende Heizungsanlagen optimieren: Zum Beispiel durch das Durchführen eines hydraulischen Abgleichs durch einen Fachmann.
  • Bauliche Maßnahmen durchführen: Wie der Einbau moderner Energiesparfenster, das Durchführen einer energetischen Dachsanierung oder die Dämmung der Fassade.
  • Das persönliche Verhalten anpassen:
    - Nicht jeder Raum muss gleich beheizt sein: Das Absenken der Raumtemperatur um ein Grad bedeutet circa 6 Prozent Energieeinsparung. Auch nachts können Sie Ihre Heizung um einige Grad herunterdrehen. Stellen Sie außerdem keine Möbel vor Ihre Heizkörper, sodass die Wärme sich im Raum verteilen kann.
    - Rund 14 Prozent des Energieverbrauchs entfallen auf Warmwasser. Wenn Sie auf lange Vollbäder verzichten und kürzer duschen können Sie Ihren Verbrauch um bis zu 50 Prozent reduzieren. Sparduschköpfe verringern zusätzlich Ihren Wasser- und Energieverbrauch um bis zu 50 Prozent.

Tipps zur Einsparung von Energie finden Sie auch auf unserem Nachhaltigkeits-Blog ENERGIEVOLL:

Weitere Energiespartipps:

Weitere Informationen zur Preisanpassung des Tarifs Erdgas PUR zum 1. Januar 2024

Tarife und Preise Erdgas PUR (PDF 72,2 kB)