Fest steht: Auch die 215 Gigawatt sind nur ein Zwischenschritt auf dem Weg in die Klimaneutralität. Vorgesehen ist, die installierte PV-Leistung bis 2040 auf 400 Gigawatt zu erhöhen. Damit würde der Anteil von Solarenergie am deutschen Strommix von derzeit zehn auf 30 Prozent steigen. Erfolgen soll der Photovoltaik-Ausbau jeweils zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen.
Neben dem Abbau bürokratischer Hürden setzt die Bundesregierung mit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) starke Anreize für den Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten. Darüber hinaus sorgen neue Regelungen bei der Einspeisevergütung dazu, dass ein Ausbau der PV-Leistung über den eigenen Bedarf hinaus an Attraktivität gewinnt.
Grundsätzlich bietet das EEG die Wahlmöglichkeit zwischen einer Volleinspeisung und einer Überschusseinspeisung des regenerativ erzeugten Stroms. Für Neuanlagen unterhalb der 100 kW-Grenze können sich Einspeiser zwischen einer pauschalen Einspeisevergütung oder einer Direktvermarktung entscheiden. Ab einer installierten Leistung von 100 kW sieht das EEG eine Pflicht zur Direktvermarktung vor. Das bedeutet: Die eingespeiste Solarenergie aus der PV-Anlage wird an der Strombörse gehandelt und zum gleichen Preis wie konventionell erzeugter Strom verkauft. Grundsätzlich lassen sich also zwei typische Arten unterscheiden, wie Strom aus PV-Anlagen ins Stromnetz gelangt:
- Volleinspeisung
- Überschusseinspeisung
Was bedeutet Volleinspeisung bei PV-Anlagen?
Eine Volleinspeisung bedeutet, dass der gesamte regenerativ erzeugte Strom einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet wird.
Der Betreiber der PV-Anlage nutzt den erzeugten Strom also nicht selbst, sondern gibt die Energie an den Netzbetreiber ab. Dieser zahlt dafür eine Einspeisevergütung. Der Strombezug des Anlagenbetreibers erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Das Instrument der Volleinspeisung soll den PV-Ausbau – insbesondere auf Dachflächen – weiter ankurbeln, um die Ausbauziele zu erreichen. Es richtet sich an Zielgruppen, die nur einen geringen Eigenverbrauch haben und für die ein PV-Projekt dadurch nicht lohnenswert erschien. Erhöhte pauschale Vergütungssätze oder marktgerechte Preise durch eine Direktvermarktung schaffen finanzielle Anreize, um große Flächen privater Investoren für die Umsetzung der Energiewende zu gewinnen und die Ausbauziele bis 2040 zu realisieren.
Vergütungen für die Volleinspeisung von Photovoltaikanlagen
Anlagenleistung | Vergütung je kWh (2023) | Vergütung je kWh (bis 2023) |
---|---|---|
< 10 kW | 13,0 ct. | 6,24 ct. |
< 40 kW | 10,9 ct. | 6,06 ct. |
< 100 kW | 10,9 ct. | 4,74 ct. |
PV-Anlagen über 100 kW unterliegen der Pflicht zur Direktvermarktung. Die Vergütung der Volleinspeisung erfolgt marktgerecht.
Ob eine Volleinspeisung attraktiv ist, zeigt sich nur bei durch die Betrachtung des Einzelfalls. Bei ihrer Entscheidung für oder gegen eine Volleinspeisung müssen sich Anlagenbetreiber fragen, ob der Eigenverbrauch nicht lukrativer ist. Beim Eigenverbrauch wird der selbst produzierte Solarstrom direkt genutzt. Vor allem bei steigenden Strompreisen wird der Eigenverbrauch attraktiv. Hinzu kommt eine höhere Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz. In die Entscheidung für eine Volleinspeisung sollte deswegen grundsätzlich neben dem eigenen Stromverbrauch auch der prognostizierte Ertrag einfließen. Dieser ergibt sich aus der Anlagengröße.
Was bedeutet Überschusseinspeisung?
Von einer Überschusseinspeisung wird gesprochen, wenn eine Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als für den eigenen Bedarf benötigt wird. Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet.
Überschusseinspeisung nennt sich die Alternative zur Volleinspeisung. In diesem Fall nutzt der Anlagenbetreiber das PV-System, um seinen eigenen Strom auch zu verbrauchen. Mithilfe eines Speichers lässt damit eine weitreichende Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz erreichen. Eine vollständige Autarkie ist unter wirtschaftlichen Aspekten nicht möglich, denn: Photovoltaikanlagen erzeugen zu bestimmten Zeiten weit mehr Strom, als benötigt wird. Ist auch der Batteriespeicher voll, dann wird der Strom gegen eine Vergütung ins Netz eingespeist. Zu anderen Zeiten ist der Ertrag von PV-Anlagen jedoch gering, sodass auch trotz Batteriespeicher Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird.
Für den Netzbetreiber ist die Überschusseinspeisung durchaus eine Herausforderung. Einerseits kann der PV-Strom im Netz dazu dienen, Nachfragespitzen abfedern, andererseits können zu große Strommengen zur Destabilisierung des Netzes führen. Das kann Stromausfälle zur Folge haben. Deswegen unternehmen die Netzbetreiber enorme Anstrengungen, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Wichtige Überlegungen bei der Entscheidung
Volleinspeisung oder den Solarstrom selbst verbrauchen und den Überschuss ins Netz einspeisen – die Entscheidung will gut überlegt sein. Zwar ermöglicht der Gesetzgeber den jährlichen Wechsel zwischen einer Volleinspeisung und einer Überschusseinspeisung. Allerdings ist dieser mit einem hohen Aufwand und Kosten verbunden.
So ist es bei der Überschusseinspeisung zwingend erforderlich, dass die elektrische Hausinstallation mit der Solaranlage verbunden ist. Wählen Sie die Volleinspeisung, dann gibt es diese Verbindung mit der Hausinstallation nicht. Außerdem müssen Zähler ausgetauscht oder neu konfiguriert werden. Alles das zieht Kosten nach sich. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es deswegen ratsam, eine Entscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung zu treffen, die mehrere Jahre Bestand hat.
Welche Art die wirtschaftlichste ist, um Ihren PV-Strom ins Netz zu bringen, hängt immer vom Einzelfall ab. Erfahrungen zeigen aber, dass die Volleinspeisung in der Regel bei großen Anlagenleistungen gewählt wird. Faustregel: Speisen Sie mehr als 80 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz ein, dann ist eine Volleinspeisung meist wirtschaftlicher. Allerdings gilt es zu bedenken: Hinsichtlich des eigenen Stromverbrauchs bleiben Volleinspeiser abhängig von schwankenden Preisen der Energiemärkte.
Eine Volleinspeisung ist attraktiv, wenn …
- … das Gebäude über große Dachflächen verfügt und der Eigenverbrauch an Strom gering ist.
- … sich die PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus befindet und eine Verteilung des Stroms auf die einzelnen Wohnungen schwierig ist.
- … eine vorhandene Solaranlage den Eigenbedarf abdeckt und freie Dachflächen genutzt werden sollen. Der Zubau gilt dann als Neuinstallation.
- … bei langen Abwesenheiten (Reisen, Sabbaticals etc.)
Bei kleineren Anlagen verhält es sich genau umgekehrt wie bei der Volleinspeisung. Durch die Elektrifizierung von Wärme und Mobilität in Verbindung mit steigenden Preisen ist es in der Regel von Vorteil, den erzeugten PV-Strom selbst zu verbrauchen. Für viele Anlagenbetreiber bedeutet die Entscheidung für eine Überschusseinspeisung weitgehende Unabhängigkeit vom Energieversorger. Außerdem ist der Eigenverbrauch ein Garant für Preisstabilität, denn: Der selbst produzierte PV-Strom wird nicht teurer.
Technische Anforderungen
Die Entscheidung für eine Volleinspeisung oder eine Überschusseinspeisung hat Auswirkungen auf die Technik. Betreiber von PV-Anlagen benötigen verschiedene Zähler. Ein Strombezugszähler dokumentiert den Strombezug aus dem öffentlichen Netz – ein Einspeisezähler misst, wie viel selbst erzeugter Strom ins Netz eingespeist wurde. Häufig werden auch sogenannte Zweirichtungszähler verbaut. Diese Zählerart kombiniert die Einspeisung und den Bezug des Stroms in einem einzigen Gerät. Zweirichtungszähler sparen Platz im Zählerschrank. Das ist praktisch. Allerdings müssen diese Zwei-Wege-Zähler beim Netzanbieter gegen eine Gebühr gemietet werden. Hinsichtlich der Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung gilt:
- Die Volleinspeisung benötigt immer einen Einspeisezähler.
- Die Überschusseinspeisung benötigt immer einen Zweirichtungszähler.
Um den Eigenverbrauch einer PV-Anlage zu erhöhen und den Strombezug aus dem öffentlichen Netz zu minimieren, ist die Investition in einen Batteriespeicher bei der Überschusseinspeisung empfehlenswert. In ertragsarmen Zeiten kann die Stromversorgung dann eine gewisse Zeit über den Batteriespeicher erfolgen.
Der Einsatz eines leistungsfähigen Energiemanagementsystems (EnMS) ist geeignet, um die Effizienz einer Photovoltaikanlage zu steigern und den Eigenverbrauch um bis zu 20 Prozent zu erhöhen. Im Wesentlichen kommen dem EnMS drei Aufgabenbereiche zu:
- Überwachung & Steuerung des gesamten Systems und einzelner Geräte
- Optimierung der Energieeffizienz und des Stromverbrauchs
- Visualisierung & Kontrolle sämtlicher Energieflüsse über ein digitales Interface
Fazit und Empfehlung
Photovoltaik spielt eine zentrale Rolle bei der Klimawende. Der PV-Strom ist CO2-frei und damit umweltfreundlich. Damit der Strom ins Netz gelangt, stehen zwei Arten zur Verfügung – die Volleinspeisung und die Überschusseinspeisung. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Sonnenstrom ins öffentliche Netz eingespeist. Demgegenüber steht die Überschusseinspeisung. Hier wird der PV-Strom möglichst selbst verbraucht. Der Überschuss geht ins Netz.
Welche Variante die günstigste ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Idealerweise gleichen Sie bei der Entscheidungsfindung den prognostizierten PV-Ertrag mit dem eigenen Verbrauch ab. Speisen Sie 80 Prozent des Ertrags oder mehr ins Stromnetz ein, dann könnte eine Volleinspeisung wirtschaftlicher sein. Rechnen Sie es einfach aus oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen mit weiterführenden Informationen behilflich.