• Profitieren Sie von Direktvermarktung

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt eine Direktvermarktung für Stromerzeugungsanlagen ab einer installierten Leistung von 100 kW(p) vor. Als kompetenter Partner bieten wir Ihnen für die Direktvermarktung Ihres selbst erzeugten Stroms attraktive und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Photovoltaik-Anlagen, Windparks und KWK-Anlagen im Raum Freiburg und darüber hinaus an.

    Wir vermarkten Ihren selbst erzeugten Strom erfolgreich und unkompliziert

    Bei der Vermarktung Ihres selbst erzeugten Stroms steht die badenova als Direktvermarkter an Ihrer Seite. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den in Ihrer Anlage erzeugten Strom als Überschuss- oder Volleinspeisung zur Verfügung stellen. Mit unserer langjährigen energiewirtschaftlichen Expertise bieten wir Ihnen als Anlagenbetreiber einen einfachen Zugang zum Strommarkt und erschließen damit eine zusätzliche Erlösquelle für Sie. Neben der Vermarktung kümmern wir uns auch um die Anforderungen an Anlagenbetreiber aus dem Redispatch 2.0.

    Welche Vermarktungsformen gibt es?

    Einspeisevergütung nach § 21 EEG 2023

    Gilt für EEG-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 100 kW(p). Die Vergütung wird in diesem Fall direkt durch den Netzbetreiber ausgezahlt. Ein Direktvermarkter ist in diesem Fall nicht notwendig.

    Geförderte Direktvermarktung nach dem EEG-Marktprämienmodell (§ 20 EEG 2023)

    Als Marktprämienmodell wird das Vergütungsmodell in der geförderten EEG-Direktvermarktung bezeichnet. Anders als in der fixen EEG-Vergütung (Einspeisevergütung), erhalten Anlagenbetreiber in diesem Modell Zahlungen vom Netzbetreiber und vom Direktvermarkter. Der Direktvermarkter vermarktet den erzeugten Strom des Anlagenbetreibers an der Börse und zahlt diesem den durchschnittlich an der Börse erzielten Strompreis, den sogenannten Marktwert (monatlich veröffentlicht auf netztransparenz.de). Alternativ bietet badenova auch andere Vergütungsmodelle wie die Spot-Vermarktung an. Der Netzbetreiber zahlt dem Anlagenbetreiber zusätzlich zur Vergütung durch den Direktvermarkter die Marktprämie.

    Marktwert und Marktprämie in Summe entsprechen immer mindestens der Höhe des anzulegenden Werts. Dieser anzulegende Wert ist im EEG definiert und garantiert dem Anlagenbetreiber eine fixe Vergütung über 20 Kalenderjahre. Die Marktprämie gleicht dabei stets die Differenz zwischen dem monatlich schwankenden Marktwert und dem gesetzlich zugesicherten fixen anzulegenden Wert aus. Voraussetzung für die geförderte Direktvermarktung nach EEG ist die Fernsteuerbarkeit der Stromerzeugungsanlage.

    KWK-Direktvermarktung nach KWKG (§ 4 KWKG 2023)

    Auch in Direktvermarktung für KWK-Anlagen nach KWK-G erhalten Anlagenbetreiber Zahlungen von Netzbetreiber und Direktvermarkter. Der Direktvermarkter vermarktet den erzeugten Strom des Anlagenbetreibers an der Börse und zahlt diesem den stündlichen Spot-Marktpreis (veröffentlicht auf netztransparenz.de) gemäß seiner Einspeisung. Der Netzbetreiber zahlt dem Anlagenbetreiber zusätzlich zur Vergütung durch den Direktvermarkter einen fixen KWK-Zuschlag. Dieser variiert je nach Anlagengröße und beträgt maximal 8 Cent pro Kilowattstunde.

    Sonstige bzw. ungeförderte Direktvermarktung (§ 21a EEG 2023)

    Auch bei der sonstigen Direktvermarktung wird der Strom von badenova als Direktvermarkter an der Strombörse verkauft. Ein Anspruch auf die Förderung nach dem EEG oder KWKG besteht nicht. Die Veräußerung an der Börse erfolgt zu Marktpreisen. Angewendet werden kann die sonstige Direktvermarktung für alle Anlagenklassen und Erzeugertypen. Verpflichtend ist die sonstige Direktvermarktung für Anlagen die auf nicht-förderfähigen Flächen gebaut werden (z.B. landwirtschaftlich benachteiligte Flächen), nicht an der EEG-Ausschreibung teilnehmen, deren EEG bzw. KWKG-Förderung ausgelaufen ist oder die die Anforderungen aus den geförderten Direktvermarktungen nicht erfüllen (z.B. fehlende Fernsteuerbarkeit).

    Gut zu wissen:

    Anders als im Marktprämienmodell kann in der sonstigen Direktvermarktung die Grünstromeigenschaft des Stroms im Falle regenerativer Erzeugung in Form von Herkunftsnachweisen separat vermarktet werden kann. In allen Fällen übernehmen wir in Dienstleistung für Anlagenbetreiber die Pflichten als Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber einer technischen Ressource (BTR) aus dem Redispatch 2.0.

    Was bedeutet Fernsteuerbarkeit?

    Die Fernsteuerbarkeit ist eine technische Voraussetzung für die Direktvermarktung nach § 10b EEG 2023. Grundsätzlich gibt es allerdings zwei Arten der Fernsteuerbarkeit. Die Herstellung der Fernsteuerbarkeit mit dem Netzbetreiber und die Herstellung der Fernsteuerbarkeit mit dem Direktvermarkter. Beide Fernsteuerungen werden im Normalfall über separate technische Einrichtungen umgesetzt und sind als redundant zu betrachten. Für die Umsetzung der Fernsteuerbarkeit durch dem Netzbetreiber wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Anschlussnetzbetreiber.

    Für die Direktvermarktung ist vor allem die sog. Direktvermarktungsschnittstelle von Relevanz (Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter). Über die Direktvermarktungsschnittstelle kann der Direktvermarkter jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen, um die Einspeiseprognose der Anlage abhängig von z.B. kurzfristigen Wetterschwankungen anzupassen und die Anlagenleistung ggf. ferngesteuert zu reduzieren.

    Verantwortlich für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit ist der Anlagenbetreiber selbst. Bitte kommen Sie frühzeitig auf uns zu, um die Fernsteuertechnik mit uns abzustimmen. Bei Bedarf verweisen wir Sie gerne an einen herstellerunabhängigen Fernsteuerungsdienstleister, welchen Sie mit der Herstellung der Fernsteuerbarkeit beauftragen können.

    Was ist Redispatch 2.0?

    Redispatch 2.0 steht für die neuen Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz. Hiernach sind alle konventionellen Anlagen und Anlagen der Erneuerbaren Energien ab 100 kW installierter Leistung sowie alle Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Mit den Regelungen aus dem Redispatch 2.0 sollen die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeisemanagement optimiert und damit die Netzentgelte gesenkt werden.

    Direktvermarktung von badenova - Vorteile im Überblick

    • Erschließen zusätzlicher Erlösquellen
    • Partizipation am Marktgeschehen
    • Transparente Entgeltsystematik
    • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort in Südbaden
    • Hervorragende Bonität
    • Langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kommunen und Industrieunternehmen
    • Rundum-Sorglos-Betreuung von der Anlagenprojektierung über die Stromvermarktung bis zur Energielieferung
    • Handel mit Herkunftsnachweisen möglich

    Schritt für Schritt zum Vermarktungsstart

    Mit uns wird die Direktvermarktung Ihres Stroms einfach und effizient. Wir begleiten Sie von Anfang an und stehen Ihnen jederzeit als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

    Ablauf
    1 Stammdatenübermittlung für Indikation Sie übermitteln uns die Basisstammdaten zu Ihrer Anlage. In der Planungsphase
    2 Indikativangebot, Klärung Fernsteuerbarkeit Auf Grundlage der Basisstammdaten berechnen wir einen indikativen Angebotspreis und klären erste technische Rahmenbedingungen hinsichtlich der feinwirktechnischen Anbindung Ihrer Anlage.
    3 Vervollständigung Anlagenstammdatenübersicht Unser Angebot sagt Ihnen zu und die technischen Rahmenbedingungen stimmen? Dann vervollständigen wir gemeinsam mit Ihnen die von uns benötigten Anlagenstammdaten und unterbreiten Ihnen ein verbindliches Angebot. 1,5 - 2 Monate vor Inbetriebnahme
    4 Vertragsabschluss Nach Vertragsabschluss stoßen wir im Hintergrund die Anlagenanmeldung und Wechselprozesse an.
    5 Fernsteuerungstest durchführen Sie stellen die feinwirktechnische Anbindung Ihrer Anlage sicher und lassen abschließend einen Fernsteuerungstest durchführen. Vor Vermarktungsstart
    6 Vermarktungsstart Sobald alle erforderlichen Nachweise vorliegen, vermarkten wir Ihren eingespeisten Strom und vergüten Ihnen monatlich dessen Börsenwert. Zum Monatsersten

    Ihr Weg zu uns

    Sie planen eine Stromerzeugungsanlage mit 100 kW(p) oder mehr? Dann melden Sie sich bei uns über das untenstehende Kontaktformular und wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

    Sie betreiben bereits eine Stromerzeugungsanlage und wollen zu uns als Direktvermarkter wechseln? Dann melden Sie sich gerne auch kurzfristig (spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Vermarktungswechsel) bei uns – wir erstellen Ihnen ein Angebot. Nutzen Sie auch hierfür das Kontaktformular.

    Sie haben noch Fragen oder Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an direktvermarktung@badenova.de

    Häufige Fragen

    Ab welcher Anlagengröße bietet badenova eine Direktvermarktung an?

    Wir vermarkten Anlagen ab einer Größe von 100 kW(p).

    Für welchen Zeitraum wird jeweils abgerechnet?

    Die Abrechnung erfolgt immer für den vorangegangenen Monat. Der eingespeiste Strom im Juli wird z.B. im August vergütet.

    Wieviel kostet die fernwirktechnische Anbindung der Anlage?

    Für die Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit der Anlage ist der Anlagenbetreiber selbst verantwortlich. Gerne vermitteln wir Sie bei Bedarf an einen unserer Kooperationspartner. Die Kosten ergeben sich durch den jeweiligen Dienstleister und variieren von Anlage zu Anlage.

    Die Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit meiner Anlage hat nicht geklappt. Was passiert nun?

    Sofern die Anbindung nicht fristgerecht erfolgt können Pönalen seitens des Netzbetreibers drohen und Ihnen steht keine EEG-Vergütung zu. Zusätzlich fallen aufgrund der schlechteren Prognosefähigkeit höhere Direktvermarktungsentgelte an.

    Wird der bei mir verbaute Datenlogger zur Fernsteuerung meiner Anlage durch badenova akzeptiert?

    Wir können eine Vielzahl von Datenloggern an unser virtuelles Kraftwerk anbinden. Ob Ihr Datenlogger kompatibel ist, klären wir frühzeitig beim Austausch Ihrer Anlagenstammdaten.

    Welche Vertragslaufzeiten gibt es?

    Aktuell bieten wir Vertragslaufzeiten von 1-3 Jahren an.

    Ich verbrauche den Großteil des erzeugten Stroms selbst. Muss ich mir trotzdem einen Direktvermarkter suchen?

    Ja, auch dann müssen Sie sich einen Direktvermarkter suchen. Auch bei hohen Eigenverbrauchsanteilen kommt es in Schwachlastzeiten (z.B. an Feiertagen oder am Wochenende) zu einer Überschusseinspeisung ins Netz. Um das Stromnetz stabil zu halten, müssen auch kleinere eingespeiste Strommengen einem Bilanzkreis zugeordnet werden. Die Bilanzkreiszuordnung erfolgt im Rahmen der Direktvermarktung durch den beauftragten Direktvermarkter.

    Welche Aufgaben fallen für mich während des laufenden Betriebs an?

    Im laufenden Betrieb übernehmen wir die Prognose und Vermarktung Ihres Stroms. Für Sie ergeben sich keine regelmäßigen Aufgaben. Lediglich geplante und ungeplante Anlagenausfälle müssen zeitnah an uns gemeldet werden.