Zähler und Zählerstand
Das korrekte Ablesen Ihres Strom- oder Erdgaszählers ist die Voraussetzung für die jährliche Verbrauchsabrechnung. Wie es gemacht wird, wo Sie Ihre Zählernummer finden und vieles weitere mehr haben wir für Sie zusammengestellt.
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Wo finde ich den Zähler und die Zählernummer?
Den Stromzähler finden Sie in aller Regel im Keller Ihres Hauses. Zähler für Erdgas und Wasser befinden sich häufig ganz in der Nähe des Heizkessels. Die jeweiligen Zählernummern sind immer direkt auf dem Zähler angebracht. Darüber hinaus können Sie die Zählernummer auch Ihrer Vertragsbestätigung oder der Jahresverbrauchsabrechnung entnehmen.
Mit welcher Art von Zähler Sie es zu tun haben, lässt sich leicht über die angegebene Maßeinheit herausfinden. Stromzähler messen Kilowattstunden (kWh), Gaszähler Kubikmeter (m3). Die Zählernummer befindet sich bei den meisten Geräten im unteren Bereich. Sie besteht aus Ziffern – oder aus einer Kombination von Ziffern und Buchstaben.
Wie Sie einen Zähler korrekt ablesen, das erfahren Sie auf unserem ENERGIEVOLL-Blog.
Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?
Am einfachsten geht das über das Kundenportal. Geben Sie Ihren Zählerstand über die Menüpunkte > Mein Verbrauch > Meine Zählerstände ein.
Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand auch per WhatsApp unter 0761 279 0 mitteilen. Sollten Sie unsicher sein, dann fügen Sie einfach ein Foto Ihres Zählers bei.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie immer Ihre Vertragskontonummer oder die Zählernummer an. Für die korrekte Erfassung des Zählerstands benötigen wir auch das Ablesedatum.
Wer muss den Zählerstand ablesen? Und wie oft?
Die Ablesung von Zählerständen für die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt in der Regel einmal jährlich durch den Netzbetreiber. Die Ablesung des Zählerstands kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Ein Mitarbeiter des Netzbetreibers liest den Zähler bei Ihnen vor Ort ab. Der Netzbetreiber informiert Sie vorher über den Ablesetermin.
- Der Netzbetreiber fordert Sie auf, Ihren Zählerstand selbst per Brief, Postkarte oder online mitzuteilen.
Sollte es nicht möglich sein, den Zählerstand abzulesen oder Sie teilen dem Netzbetreiber nach der Aufforderung keinen Zählerstand mit, dann ermittelt dieser Ihren Zählerstand rechnerisch.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Energieliefervertrag bei uns endet, ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Zählerstand für die Schlussrechnung zum Vertragsende mitteilen. Bei einem Auszug sollten Sie uns den Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe mitteilen. Darüber hinaus empfiehlt es sich den Zählerstand bei der Schlüsselübergabe im Übergabe-Protokoll der Wohnung oder des Hauses festzuhalten.
Tipp: Machen Sie zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe oder des Vertragsendes ein Foto von Ihrem Energiezähler. Sollte es im Nachgang zu Ungereimtheiten (z. B. mit Nachmietern) kommen, dann verfügen Sie über ein Dokument, das den Zählerstand dokumentiert.
Wenn Sie von einem anderen Energieversorger zu badenova wechseln, dann genügt es, dem Vorlieferanten bei Vertragsende Ihren Zählerstand mitzuteilen. In einem automatisierten Verfahren wird Ihr Zählerstand an uns übermittelt und für Ihren Vertragsbeginn gesetzt. In einem Schreiben teilen wir den gesetzten Zählerstand zu Vertragsbeginn mit.
Zwischenstände Ihres Zählers können Sie uns jederzeit über das Kundenportal mitteilen.
Was ist ein Ein- bzw. Zweitarifzähler, und was bedeuten die Begriffe HT und NT?
Die Abkürzungen HT und NT stehen für Hochtarif und Niedertarif. Hoch- und Niedertarife sind zum Beispiel beim Betrieb von Wärmepumpen von Bedeutung. Sie bezeichnen zwei verschiedene Zählwerke eines Stromzählers – dem sogenannten Zweitarifzähler oder Doppeltarifzähler. Diese Geräte sind in der Lage, Ihren Stromtarif in Tagstrom (Hochtarif/HT) und Nachtstrom (Niedertarif/NT) zu unterscheiden. Ein intelligentes Relais schaltet den Zähler zu bestimmten Zeiten zwischen Tag- und Nachttarif hin und her.
(Darstellung der verschiedenen Tarifzähler sinnvoll/kann nachgelagert umgesetzt werden)
Wie Sie Ihren Doppeltarifzähler ablesen, erklären wir auf unserem ENERGIEVOLL-Blog.
Welcher Zählerstand bzw. Verbrauch ist normal?
Die Erfahrung zeigt: Der Verbrauch an Energie kann individuell unterschiedlich ausfallen. Das Verbrauchsverhalten der Menschen ist so verschieden wie Fingerabdrücke. Hinzu kommt, dass bauliche Voraussetzungen einen erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben können – insbesondere die Heizkosten sind davon betroffen.
Deswegen kann sich Ihr Energieverbrauch nach einem Umzug deutlich verändern. Und zwar auch dann, wenn die Größe der neuen Wohnung vergleichbar ist.
Unsere Tarifrechner für Ökostrom und Erdgas unterstützen Sie bei Auswahl eines passenden Tarifs und berücksichtigen dabei Ihre Wohnungsgröße (Gas-Produkte) und die Personenzahl (Strom-Produkte). Für eine grobe Orientierung haben wir außerdem einen Vergleich für Sie aufbereitet.
Warum muss ich meinen Zählerstand mitteilen?
Der Anbieter bzw. Netzbetreiber benötigt einmal jährlich den Zählerstand zur Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs. Der Zählerstand wird benötigt wenn bspw. die Jahresabrechnung oder Schlussrechnung bei Vertragsbeendigung berechnet wird.
Alle zusätzlichen Ablesungen können Sie uns jederzeit über das Kundenportal mitteilen.
Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht melde?
Bei Nichtmeldung wird der Zählerstand vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelt. Hierbei werden historische Verbrauchswerte und Witterungsdaten berücksichtigt. Dies kann zur Folge haben, dass nicht der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird.
Wann muss ich meinen Zählerstand mitteilen?
Das Ablesedatum legt jeder Netzbetreiber individuell fest. Ihr voraussichtliches Ablesedatum finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung auf Seite 2.
Der Netzbetreiber informiert Kunden jedoch einmal jährlich vor Erstellung der Jahresabrechnung über das Ablesen des Zählerstands. Die Ablesung des Zählerstands kann dabei auf zwei Wegen erfolgen:
- Ein Mitarbeiter des Netzbetreibers liest den Zähler bei Ihnen vor Ort ab. Der Netzbetreiber informiert Sie vorher über den Ablesetermin.
- Der Netzbetreiber fordert Sie auf, Ihren Zählerstand selbst per Brief, Postkarte oder online mitzuteilen.
In meiner Abrechnung wurde ein falscher Zählerstand abgerechnet, was muss ich tun?
Für eine Zählerstandskorrektur benötigen wir einen Nachweis des aktuellen Zählerstands per Foto oder bei einem Umzug per Übergabeprotokoll.
Dieses können Sie uns per WhatsApp unter 0761 279 0 oder alternativ per Email an service@badenova.de mitteilen.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie immer Ihre Vertragskontonummer oder die Zählernummer an. Für die korrekte Erfassung des Zählerstands benötigen wir auch das Ablesedatum.
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