Das Wichtigste in Kürze
- Seit Juli 2022 wurden die Vergütungssätze für Solarstrom aus neuen PV-Anlagen erhöht, sowohl für Eigenverbrauch als auch für Volleinspeisung.
- Im Jahr 2023 gibt es zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.
- Es gibt Förderprogramme für Photovoltaikanlagen auch auf regionaler Ebene, wie von Bundesländern oder Kommunen.
Die Photovoltaik-Förderung durch vergünstigte KfW-Kredite
Mit Hilfe eines der Förderprogramme der Kreditbank für Wiederaufbau lassen sich Photovoltaikanlagen kostengünstig finanzieren. Die KfW fördert im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien Standard“ (Förderprogramm 270) die:
- Errichtung,
- Erweiterung und den Erwerb von PV-Anlagen sowie die Förderung von
- Batteriespeicher-Systeme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.
Um ein Förderprogramm der KfW in Anspruch nehmen zu können, muss die PV-Anlage den Anforderungen des EEG-Gesetzes (Erneuerbare-Energien-Gesetz) entsprechen. Das ist gegeben, wenn eine PV-Anlage beispielsweise die Einspeisung des Solarstromes in das öffentliche Netz ermöglicht.
Auch darf das Gebäude, auf dem die PV-Anlage installiert wird, nicht eigens zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet werden. Es muss sich bei Privatpersonen also um ein Wohnhaus oder bei Unternehmen um ein Büro- oder Firmengebäude handeln.
Die Photovoltaik Förderung muss schon vor dem Erwerb der PV-Anlage bei der Hausbank beantragt werden. Mit dieser können unterschiedliche Laufzeiten zwischen 5, 10, 15 oder 20 Jahren sowie weitere Konditionen vereinbart werden.
Weitere Informationen finden Sie auf kfw.de.
Solarstrom einspeisen und die Einspeisevergütung kassieren
Die bekannteste Form der Photovoltaik Förderung ist die Einspeisevergütung. Seit 2002 wird die Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG) geregelt und als festgelegte Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
Für jedes Kilowatt Strom, das Sie als Betreiber einer PV-Anlage in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie vom Betreiber des Stromnetzes die sogenannte Einspeisevergütung zurück.
Die folgenden Sätze gelten bis Anfang 2024 für alle Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden:
Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz |
---|---|
10 kWp | 8,2 Cent/kWh |
10 kWp - 40 kWp | 7,1 Cent/kWh |
40 kWp - 100 kWp (gewerblicher Gebrauch) | 5,8 Cent/kWh |
Falls Sie sich dazu entscheiden, den gesamten von Ihrer Photovoltaikanlage produzierten Strom ins Netz einzuspeisen und nicht selbst zu nutzen, können Sie von einer höheren Förderung profitieren.
Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz |
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10 kWp | 13 Cent/kWh |
> 10 kWp | 10,9 Cent/kWh |
Der selbst produzierte Strom ist deutlich günstiger als der Bezug aus dem Stromnetz. Daher können Sie sich vor steigenden Strompreisen schützen.
EEG-Reform 2023: Vorteile für Photovoltaik-Anlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland wurde im Juli 2022 aktualisiert und am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das Gesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben, insbesondere von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).
Bis 2026 sollen 22 Gigawatt an neuer PV-Anlagenleistung installiert werden, mit rund der Hälfte auf Dächern und der anderen Hälfte auf Freiflächen.
Das EEG enthält auch einige Vereinfachungen für bestehende PV-Anlagen, wie die Streichung der EEG-Umlage, die Erleichterung des Netzanschlusses und die Erhöhung der Vergütungssätze für Anlagen mit Eigenversorgung und Volleinspeisung.
Dank der neuen Regelungen ist die Installation von Photovoltaikanlagen für private Haushalte wieder attraktiver geworden. Die Absenkung der Vergütungshöhe bei verzögertem Anlagenbau wurde ausgesetzt und die Vergütungssätze bleiben konstant.
Zudem ist es nun möglich, eine Eigenverbrauchs- und eine Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude zu betreiben, um das Potenzial der Dachflächen besser zu nutzen.
Weitere Informationen darüber finden Sie auf EEG 2023: Das hat sich für Photovoltaik-Anlagen geändert | Verbraucherzentrale.de
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