Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu – das Jahr mit den bislang historisch höchsten und beispiellosen Energiepreisen an den Großhandelsmärkten. Der Angriffskrieg Russlands gegenüber seinem Nachbarn Ukraine hat zu globalen Verwerfungen geführt. Auch der Energie- und Umweltdienstleister badenova ist gezwungen, seine Erdgaspreise trotz einer vorausschauenden und langjährigen Energiebeschaffung zum 1. Januar 2023 um insgesamt etwa 30% nach oben anzupassen.
Die Gründe liegen auf der Hand. Die Großhandelspreise für Erdgas sind in diesem Jahr förmlich in die Höhe geschossen. Auch wenn die absolute Spitze überschritten scheint, so ist das Niveau der aktuellen Großhandelspreise immer noch deutlich über dem vor Beginn der russischen Invasion in die Ukraine. Die nächsten beiden Kalenderjahre liegen an der Börse beispielsweise preislich um mehr als den Faktor 2 höher als zu Jahresanfang. Darüber hinaus sorgen höhere Netznutzungsentgelte ab Januar 2023 für steigende Kundenpreise.
In der Grundversorgung erhöht das Unternehmen die Tarife um etwa 33 Prozent bei einem üblichen Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr; die Anpassung der Sonderverträge erfolgt in einem ähnlichen Umfang. In Aussicht gestellte staatliche Entlastungen sind hier noch nicht berücksichtigt. Im Vergleich mit anderen kommunalen Unternehmen in der Region liegt badenova im Preisvergleich im unteren und damit preiswerten Bereich. Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh müssen bei einem Arbeitspreis von 15,34 ct/kWh (brutto; auch nachfolgend) und einem unveränderten Grundpreis von monatlich 10,56 Euro grundsätzlich knapp 3.195 Euro/Jahr in der Grundversorgung aufbringen.
Aber: Den kundenseitigen Mehrbelastungen insbesondere aufgrund der Situation an den Beschaffungsmärkten stehen Entlastungen durch die Bundesregierung gegenüber. Neben der Soforthilfe für Haushalts- und Gewerbekunden, bei denen der Staat die Abschlagszahlung im Dezember übernimmt, wird der geplante Gaspreisdeckel ab Februar oder März 2023 dafür sorgen, dass Preissteigerungen abgefedert werden. Im obigen Preisbeispiel mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh würde durch den staatlich fixierten Preisdeckel bei gleichbleibendem Verbrauch ein Preisnachlass in Höhe von gut 534 Euro greifen. Somit müsste der Beispielkunde nicht 3.195, sondern nur noch etwa 2.660 Euro im Jahr zahlen. Die relative Steigerung beträgt damit deutlich weniger, nämlich 10,7 Prozent. Bei dem Modell der Preisdeckelung soll für 80 Prozent eines in der Vergangenheit liegenden prognostizierten Monatsverbrauchs ein Arbeitspreis von 12 ct/kWh gelten. Spart ein Kunde von diesem Monatsverbrauch beispielsweise 20 Prozent ein, so zahlt er lediglich den staatlich fixierten Arbeitspreis von 12 ct/kWh. Die Regelung, die noch ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden muss, soll ab spätestens März nächsten Jahres wirken.